Fachberatung für Glücksspielsucht

In Hessen wurden im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) Fachberatungen für Glücksspielsucht eingerichtet, die spezielle Angebote für Menschen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten und für deren Angehörige bereitstellen. Häufig geht Glücksspielsucht mit Spielschulden sowie einer wirtschaftlichen und sozialen Notlage einher und wirkt sich somit weit über den Kreis der direkt Betroffenen hinweg aus. Unterstützung und Hilfeangebote wurden verstärkt. Die neu eingerichteten Fachberatungen wurden in die bestehenden ambulanten Suchtberatungsstellen integriert.

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28.03.2006 ausgeführt, dass das staatliche Monopol für Spielwetten nur zulässig ist, wenn die Glücksspielsuchtprävention einen entsprechenden Stellenwert erfährt. In ihrem Beschluss vom 22.07.2006 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder dafür ausgesprochen, das staatliche Lotteriemonopol zu erhalten und auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den im Jahr 2004 geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen fortzuentwickeln. Zur Begründung führen sie aus, dass das staatliche Monopol notwendig und geeignet sei, um die auch vom Bundesverfassungsgericht autorisierten ordnungsrechtlichen Ziele, nämlich die Eindämmung und Kanalisierung der Wett- und Spielsucht sowie Bekämpfung von Folge- und Begleitkriminalität, wirksam zu realisieren. Im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, der zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, wurden  diese Aspekte berücksichtigt.

Krankheitsbild/ Aktuelle Studien

Pathologisches Glücksspiel wird als nicht-stoffgebundene Sucht definiert. Im Vordergrund stehen das starke Verlangen zu spielen und die eingeschränkte bzw. fehlende Kontrolle über das Suchtverhalten, welches trotz negativer Konsequenzen (z.B. Verschuldung, Abbruch sozialer Beziehungen, Bedrohung des Arbeitsplatzes und der Wohnung, Straffälligkeit) fortgesetzt wird.
Der Glücksspielmarkt erfährt derzeit einen kontinuierlichen Ausbau der Glücksspielangebote. In 2010 gab es in Hessen über 2000 staatliche Lotterieannahmestellen, 5 Spielbanken und über 14.000 Geldspielautomaten in Kommunen ab 10.000 Einwohnern. Lotto Hessen hatte im Jahr 2009 Einnahmen in Höhe von über 65 Mio. €. Die hessischen Spielbanken nahmen ca. 65 Mio. € ein und an den Geldspielautomaten in den Spielhallen und Gaststätten des Landes wurden im selben Jahr über 220 Mio. € verspielt. Hinzu kommt die zunehmend unübersichtliche und unkontrollierbare Vielzahl an Casino-, Wett- und Pokerangeboten im Internet, die aufgrund ihrer ständigen Verfügbarkeit, der Anonymität im Netz und der schnellen Ereignis- bzw. Spielabfolgen als stark suchtfördernd einzuschätzen sind.

Repräsentative bundesweite Erhebungen weisen 0,19 bis 0,56 % der Bevölkerung als pathologische Glücksspielerinnen und -spieler und 0,29 %  bis 0,64% als problematische Spielerinnen und Spieler aus (Bühringer et al., 2007, Buth & Stöver, 2008, BZgA, 2008 und 2010). Bezogen auf das Bundesland Hessen ist hier von bis zu 22.000 Menschen auszugehen, die an einer Glücksspielabhängigkeit leiden und etwa 25.000 Personen, die ein problematisches Glücksspielverhalten aufweisen. Am stärksten problembehaftet ist das Spielen an Geld- und Glücksspielautomaten.
Der Erreichungsgrad der Zielgruppe in ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen war bis zur Implementierung des Modellprojekts niedrig, erfuhr dann aber eine massive Steigerung.

Zielsetzung

Wesentliches Ziel des Projektes ist es, im Verlauf zunehmend mehr Menschen mit pathologischem Glücksspielverhalten zu einem früheren Zeitpunkt ihrer problematischen Entwicklung zu erreichen. Dazu gehören fachlich fundierte Angebote von Beratung in Einzel- und Gruppengesprächen für Spielerinnen und Spieler und deren Angehörige, eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit, die fachgerecht informiert und potentielle Klientinnen und Klienten anspricht, sowie die intensive Vernetzung mit ambulanten und stationären Behandlungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen und weiteren Hilfeeinrichtungen und psychosozialen Angeboten, wie z.B. Schuldnerberatung, Bewährungshilfe und dem Hilfemanagement bei Empfängern von Leistungen nach SGB II.

Die Projektverantwortlichen sehen in der Teilnahme am Hessischen Landesmodellprojekt die große Chance, in den Standorten einen Beratungs- und Behandlungsschwerpunkt für pathologische Glücksspielerinnen und Glücksspieler aufzubauen. Dieser Schwerpunkt stellt eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits existierenden, hochqualifizierten Angeboten an Beratung und Behandlung für Suchtmittelabhängige und Angehörige, an Prävention und an Betreutem Wohnen dar.

Die landesweite Projektkoordination hat die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) übernommen, die Projektdurchführung vor Ort liegt bei den Trägern.
Ratsuchende finden Unterstützung bei der zwei unseren Einrichtungen:

Fachberatung für Glücksspielsucht im Hochtaunuskreis
Louisenstraße 9 | 61348 Bad Homburg
Fon 06172 6008-0 | Fax 06172 6008-19
 
Fachberatung für Glücksspielsucht im Suchthilfezentrum Wiesbaden
Schiersteiner Straße 4 | 65187 Wiesbaden
Fon 0611 90048-70 | Fax 0611 90048-88


Stand: 06/2021

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